Vermögen

18. Januar 2023 / Katrin Pätzke, Financial Planner
Ein krummer Betrag wird „begradigt“ und dabei auch noch angehoben: Der Sparerpauschbetrag steigt zum 1. Januar 2023 auf Euro 1.000 pro Person. Dies ist die erste Anpassung des Freibetrags für Kapitaleinkünfte seit dem Jahr 2009. Lag der Sparerpauschbetrag bisher bei Euro 801 bei einer Einzelveranlagung bzw. bei Euro 1.602 bei einer Zusammenveranlagung bei Ehegatten, sieht das Jahressteuergesetz 2022 eine Erhöhung der Werte auf Euro 1.000 bzw. auf EUR 2.000 vor. Endlich Zahlen, die man sich leichter merken und damit auch, falls gewünscht, besser auf mehrere Banken verteilen kann.
Ein kurzer Blick in die Historie des Sparerfreibetrages
Seit dem 1. Januar 2009 unterliegen private Kapitalerträge der Abgeltungsteuer. Damit einher ging die Abschaffung des bis dahin geltenden Sparerfreibetrags in Höhe von Euro 750 und der Werbungskostenpauschale über Euro 51. Der Sparerpauschbetrag in Höhe von Euro 801 war geboren.
Erhöhung des Sparerpauschbetrages – was müssen Sie jetzt tun?
Eigentlich gar nichts. Der bisher bei der Bank berücksichtigte Freibetrag wurde automatisch zum 1. Januar 2023 um 24,844 % erhöht, Oje, schon wieder ein krummer Wert. Aber dieser stellt nun mal das Anpassungsverhältnis zwischen den bisher gültigen Euro 801 und den neuen Euro 1.000 dar.
Auch wenn Ihre Bank den Freibetrag automatisch erhöht, ist es vielleicht genau jetzt an der Zeit, die bei einem oder mehreren Kreditinstituten vorgemerkten Sparerpauschbeträge zu überprüfen und eventuell dann auch anzupassen. Denn insgesamt stehen jetzt jedem 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro (Zusammenveranlagung) als Freibetrag zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern!
Katrin Pätzke
Financial Planner
katrin.paetzke@donner-reuschel.de
Tel. +49 40 30217-5534
Christian Hirschbolz
Certified Financial Planner (CFP)
christian.hirschbolz@donner-reuschel.de
Tel. +49 89 2395-2022
Jörg Felix Witte
Certified Foundation and Estate Planner (CFEP)
Joerg.witte@donner-reuschel.de
Tel. +49 40 30217-5535
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