Immobilien

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11. Januar 2023 / Katrin Pätzke, Financial Planner
Der Bau von Mietwohnung in Deutschlang soll attraktiver werden. Dafür wurden steuerliche Vorteile auf den Weg gebracht, die den Bau von Wohnungen fördern und damit neuen Wohnraum schaffen sollen.
Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2022 dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Dieses beinhaltet sowohl eine zeitlich befristete Sonderabschreibung für den Bau neuer Mietwohnungen als auch eine Anhebung der linearen Abschreibung (AfA) ab Januar 2023 von zwei auf drei Prozent pro Jahr. Wir haben für Sie die Details zusammengefasst:
Innerhalb von vier Jahren können fünf Prozent der Herstellungskosten für neu geschaffene Mietwohnungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung ist die Einhaltung des energetischen Gebäudestandards Effizienzhaus 40/Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Um nicht den Bau von Luxuswohnungen steuerlich zu unterstützen, hat die Inanspruchnahme einen Deckel bei den Baukosten. Sie dürfen höchstens 4.800 Euro pro Quadratmeter betragen. Davon können maximal 2.500 Euro pro Quadratmeter steuerlich geltend gemacht werden.
Gebäude, die nach dem 1.1.2023 fertiggestellt werden, können mit 3% (vorher 2%) abgeschrieben werden. Aus dieser Gesetzesänderung ergeben sich zusammenfassend folgende Abschreibungen auf Gebäude:
Haben Sie Fragen zu den neuen Steuervorteilen? Planen Sie, eine Immobilie zu erwerben? Dann sprechen Sie uns jederzeit gern an:
Katrin Pätzke
Financial Planner
katrin.paetzke@donner-reuschel.de
Tel. +49 40 30217-5534
Christian Hirschbolz
Certified Financial Planner (CFP)
christian.hirschbolz@donner-reuschel.de
Tel. +49 89 2395-2022
Jörg Felix Witte
Certified Foundation and Estate Planner (CFEP)
Joerg.witte@donner-reuschel.de
Tel. +49 40 30217-5535
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