Vermögen
24. September 2024 / Katrin Pätzke, Financial Planner
Güterstände – Fair und ausgewogen für beide Partner
In Deutschland können Ehepaare zwischen verschiedenen Güterständen wählen, die ihre finanziellen Verhältnisse während der Ehe und im Falle einer Scheidung maßgeblich beeinflussen. Während viele Paare automatisch in die Zugewinngemeinschaft eintreten, bietet das deutsche Recht mit der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft zwei Alternativen, die durch einen Ehevertrag festgelegt werden können. Die Wahl des passenden Güterstands ist nicht nur eine rechtliche Formalität, sondern hat weitreichende Konsequenzen für beide Partner – sei es im Falle einer Scheidung, im Erbfall oder bei der Frage, wie Vermögen während der Ehe verwaltet wird. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die verschiedenen Güterstände im deutschen Recht und zeigen auf, wann ein Ehevertrag sinnvoll sein kann.
Zugewinngemeinschaft
Eine Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, der ohne Ehevertrag gilt. Beide Partner behalten ihr jeweiliges Vermögen und nur der Zugewinn während der Ehe wird im Falle einer Scheidung oder beim Tod eines Partners ausgeglichen. Das bedeutet, dass jeder Partner Anspruch auf die Hälfte des gemeinsamen Zugewinns hat.
Der gesetzliche Güterstand basiert auf der Annahme, dass beide Partner ihren persönlichen Anteil am Vermögensaufbau innerhalb der Beziehung leisten. So erhält eine Ehefrau, die mehrere Jahre in die Kinderbetreuung investiert hat, bei der Scheidung die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens, auch wenn die Einkünfte hauptsächlich seitens des Mannes kamen.
VORTEILE DER ZUGEWINNGEMEINSCHAFT
- Berücksichtigt gemeinsam erwirtschaftetes Vermögen
- Vorhandenes Vermögen bei Eheschließung sowie Erbschaften und Schenkungen während der Ehe bleiben unangetastet, lediglich die Wertentwicklung der Vermögenswerte fließt in den Zugewinn
- Jeder verfügt über sein eigenes Eigentum
- Vermögenstrennung ohne gegenseitige Haftung
- Ausgleich des Zugewinns bei Auflösung der Lebensgemeinschaft
NACHTEILE DER ZUGEWINNGEMEINSCHAFT
- Zustimmung des Partners bei größeren Ausgaben, um dessen spätere Zugewinnansprüche nicht zu gefährden
- Berechnung teils schwierig nachvollziehbar … Aufstellung des Anfangsvermögens bei Eheschließung und eine Dokumentation von Erbschaften und Schenkungen sinnvoll
SO WIRD DER ZUGEWINN GROB BERECHNET
Der Zugewinn errechnet sich aus den höheren Vermögenswerten, die ein Ehepartner im Vergleich zum anderen während der Ehe erworben hat.
Berechnung des Zugewinns (Beispielrechnung)
* Anm.: Das Anfangsvermögen muss für den Vermögensvergleich korrekterweise nach dem Lebenshaltungskostenindex indexiert werden.
Der Zugewinn des Ehemannes übersteigt den Zugewinn der Ehefrau um 370.000 €. Er hat ihr die Hälfte davon, also 185.000 €, auszugleichen.
Anzumerken ist, dass Ausgleich auf vorhandenes Vermögen begrenzt wird. In Fällen, in denen der rechnerische Zugewinn das vorhandene Vermögen des Ausgleichspflichtigen übersteigt, wird der Zugewinn demnach nicht voll ausgeglichen.
Im Scheidungsfall ist dieser Zugewinn in Form von Liquidität oder Vermögenswerten auszugleichen. Im Todesfall ist er wie ein zusätzlicher Freibetrag, damit gemeinsam erwirtschaftetes Vermögen nicht versteuert wird.
Um die Nachvollziehbarkeit und Berechnung zu erleichtern und auch so manchen Streit im Scheidungsfall zu vermeiden, ist die Aufstellung des Anfangsvermögens bei Eheschließung und eine Dokumentation von Erbschaften und Schenkungen sinnvoll und wichtig!
Gütertrennung
Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen der Ehepartner– wie auch in der Zugewinngemeinschaft – vollständig getrennt. Es findet kein Ausgleich des Zugewinns statt, weder bei Scheidung noch beim Tod eines Partners. Jeder behält, was er oder sie während der Ehe erwirtschaftet hat. Dies heißt also, dass die Eheleute wie ein unverheiratetes Paar behandelt werden. Dieses Modell wird häufig bei Unternehmern und kinderlosen Paaren gewählt.
VORTEILE DER GÜTERTRENNUNG
- Volle Verfügungsmacht über das eigene Vermögen
- Kein Zugewinnausgleich im Scheidungsfall
- Keine Haftung für die Schulden des anderen. Kein Rückgriff auf das Privatvermögen des anderen bei einer Insolvenz
NACHTEILE DER GÜTERTRENNUNG
- Investiertes Kapital in das Vermögen des anderen, wie bspw. die eigengenutzte Immobilie, ist bei Scheidung möglicherweise verloren
- Im Todesfall gibt es keinen Zugewinnausgleich als zusätzlichen Freibetrag
- Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, nach der der Ehegatte bei mehr als einem Kind weniger als im gesetzlichen Güterstand erhält
Gütergemeinschaft
In einer Gütergemeinschaft wird das Vermögen beider Partner zu einem gemeinsamen Gut. Dies umfasst sowohl das vor der Ehe erworbene Vermögen als auch das während der Ehe erwirtschaftete. Im Falle einer Scheidung oder beim Tod eines Partners wird das Gesamtgut zur Hälfte aufgeteilt.
Diese Regelung ist heute selten geworden, da es heute ein verändertes Rollenbild in der Ehe gibt und die Eheleute eher eigenständig sind.
VORTEILE DER GÜTERGEMEINSCHAFT
- Gleichberechtigte Verfügung über das gemeinsame Vermögen.
- Jedem Partner steht genau die Hälfte des Gesamtgutes zu
NACHTEILE DER GÜTERGEMEINSCHAFT
- Auch für Schulden wird in vollem Umfang gegenseitig eingestanden
- Bei Tod oder Scheidung gilt kein Zugewinnausgleich
Jeder Güterstand bietet andere Vor- und Nachteile. Diese können natürlich mit Blick auf Scheidung und Todesfall unterschiedlich ausfallen. Daher wird heutzutage gern auch eine Kombination gewählt, die die Vorteile aus den verschiedenen Güterständen nutzt.
Modifizierte Zugewinngemeinschaft als sinnvolles Kombi-Modell
Eine modifizierte Zugewinngemeinschaft ist eine besonders interessante Option, die die Vorteile von Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft kombiniert. In diesem Modell wird häufig vereinbart, dass im Falle einer Scheidung keine Zugewinnausgleichsansprüche entstehen, wie bei der Gütertrennung. Für den Todesfall bleibt jedoch der Zugewinnausgleich bestehen, wodurch der überlebende Ehepartner von den erbschaftsteuerlichen Vorteilen der Zugewinngemeinschaft profitiert. Diese Kombination ermöglicht es den Ehepartnern, während der Ehe wirtschaftlich unabhängig zu bleiben, während gleichzeitig der meist finanziell schwächere Partner durch den Zugewinnausgleich im Todesfall einen zusätzlichen steuerlichen Vorteil hat.
Auch wer schon viele Jahre verheiratet ist, kann seinen Güterstand ändern und den aktuellen Bedürfnissen anpassen. Ein Güterstandswechsel während der Ehe kann neben emotionalen Beweggründen auch steuerlich-rechtlich sinnvoll sein. Hier wird gern die Güterstandschaukel als ein sinnvolles Modell genannt. Auf diese Thematik gehen wir gern in einem späteren Artikel genauer ein.
Warum sollte ein Ehevertrag gemacht werden?
Ein Ehevertrag ist wichtig, um die gesetzliche Regelung anzupassen, wenn diese nicht den persönlichen Wünschen entspricht, wenn also der gesetzliche Güterstand verändert oder modifiziert werden soll.
Ein solcher Vertrag kann nicht nur den Güterstand anpassen, sondern auch Regelungen zu Unterhalt, Rentenansprüchen und der Aufteilung des Vermögens im Falle einer Scheidung festlegen.
Dabei sollte ein Ehevertrag oder Güterstand nicht ohne rechtliche und steuerliche Beratung formuliert werden. Die aufgezeigten Fragestellungen bieten eine erste Orientierung, ersetzen aber nicht die individuelle Beratung durch einen Fachanwalt oder Steuerberater.
Haben Sie Fragen und möchten sich über den für Sie passenden Güterstand mit uns austauschen? Gemeinsam mit Ihnen beleuchten wir entsprechend Ihrer finanziellen Situation gern die Vor- und Nachteile, um die für Sie ideale Lösung zu finden.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Katrin Pätzke
Financial Planner
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Tel. +49 40 30217-5534
Christian Hirschbolz
Certified Financial Planner (CFP)
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Jörg Felix Witte
Certified Foundation and Estate Planner (CFEP)
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