Diese Unterlage ist eine Werbung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes.
Bevor die Bank im Rahmen einer Anlageberatung gegenüber Privatkunden oder gegenüber professionellen Kunden bzw. deren Vertretern eine Empfehlung zu Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen aussprechen kann, ist sie gesetzlich zur Durchführung einer sogenannten „Geeignetheitsprüfung“ verpflichtet, um die Übereinstimmung mit den mitgeteilten Anlagezielen, der geäußerten Risikobereitschaft sowie den finanziellen Verhältnissen sicherzustellen.
Weiterführende Detailinformationen finden Sie in der Unterlage „Informationen über die Bank und ihre Dienstleistungen“, die Ihnen Ihr Berater gerne zur Verfügung stellt oder die Sie alternativ unter www.donner-reuschel.de/downloads.html abrufen können.
Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des Kunden abhängig und kann Änderungen unterworfen sein.
Diese Unterlage richtet sich in Bezug auf das Verbreitungsgebiet nicht an natürliche oder juristische Personen, die aufgrund ihres Wohn- bzw. Geschäftssitzes einer ausländischen Rechtsordnung unterliegen, die für die Verbreitung derartiger Informationen Beschränkungen vorsieht. Insbesondere enthält diese Unterlage weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren, z.B. an Staatsbürger der USA, Großbritanniens oder der Länder im Europäischen Wirtschaftsraum, in denen die Voraussetzungen für ein derartiges Angebot nicht erfüllt sind.