Entgelttransparenz
Die am 31. Oktober 2018 in Kraft tretenden, auf den Vorgaben der Zahlungskontenrichtlinie (Richtlinie 2014/92/EU) fußenden ZKG-Regelungen zur Entgelttransparenz sollen Verbrauchern ermöglichen, besser Entgelte nachvollziehen und Angebote von Zahlungskonten vergleichen zu können. Die Europäische Kommission hat die repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste mittels der Begriffsbestimmung EU-weit vereinheitlicht.
Hiermit informieren wir Sie über die Entgelte, die bei Nutzung der wichtigsten mit dem Zahlungskonto verbundenen Dienste anfallen, damit Sie diese mit anderen Konten vergleichen können.
DOWNLOADS
>> Entgeltinformation KlassikKonto
>> Entgeltinformation KomfortKonto
>> Entgeltinformation ZukunftsKonto
Hier finden Sie eine Liste der repräsentativsten mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienste (§14 Abs. 1 Nr. 5 ZKG) zur Ansicht und zum Ausdrucken.
>> Glossar
Nach dem Zahlungskontengesetz können Betreiber einer Vergleichswebsite Angebote von Zahlungskonten verschiedener Zahlungsdienstleister vergleichen. Daher stellen wir hier Informationen zum Filialnetz (§ 17 Nummer 2 ZKG) sowie über das Geldautomatennetz (§17 Nummer 3 ZKG) zur Verfügung.
>> Vergleichskriterien nach ZKG für Betreiber einer Vergleichswebsite