Vermögen
27. April 2023 / Christian Hirschbolz, CFP® Finanzplaner
Demenz hat zwar viele Gesichter, doch beinahe jede demenzielle Erkrankung hat finanzielle Auswirkungen. Neben den unmittelbaren Krankheitskosten können höhere Kosten für die Pflege entstehen. Darüber hinaus tauchen häufig Fragen zur Geschäftsfähigkeit und zur Wirksamkeit von Verfügungen über Vermögenswerte auf. Wir geben einen Überblick und zeigen sinnvolle Vorsorgemaßnahmen.
Demenz und Geschäftsfähigkeit
In Deutschland leben fast 1,8 Mio. Menschen mit Demenz. Ein Großteil davon leidet unter Alzheimer und jährlich kommen rund 430.000 Neuerkrankungen hinzu. Bereits ab dem 60. Lebensjahr sind sieben von hundert Menschen in Deutschland betroffen (Quelle: Statistisches Bundesamt). Erfahren wir als Bank von der Erkrankung eines Kunden, stehen häufig Fragen zu Verfügungen über Kontoguthaben und zum Schutz des Vermögens im Raum. Und kann man mit einer Demenz Bankgeschäfte tätigen? Leider besteht hier nicht die rechtliche Klarheit, die sich so mancher wünscht.
Rechtslage bei Demenz
Volljährige Menschen können in Deutschland bereits seit den 1990er-Jahren nicht mehr entmündigt bzw. unter Vormundschaft gestellt werden (vgl. Wikipedia – Betreuungsgesetz). An die Stelle der Vormundschaft ist die Betreuung getreten, die eher unterstützenden Charakter hat. Deshalb können Betroffene in der Regel neben dem Betreuer rechtswirksam handeln.
Für Aufträge gegenüber der Bank und für Verfügungen über Geld oder Vermögenswerte generell kommt es zusätzlich auf die Geschäftsfähigkeit an. Doch wann ist ein Demenzkranker geschäftsunfähig? Voraussetzung dafür ist ein Zustand krankhafter und dauerhaft gestörter Geistestätigkeit, der die freie Willensbildung ausschließt (§ 104 BGB). Und genau das ist bei Demenz häufig schwer festzustellen.
Tipp: Bankvollmachten und Vorsorgevollmacht sind gerade bei einer Demenzerkrankung wertvoll.
Wir empfehlen Betroffenen und deren Angehörigen eine individuelle Abstimmung. Die Beschreibung des Krankheitsverlaufs schafft Sensibilität, auch bei der Konto- und Depotführung. Und sie ermöglicht individuelle Abstimmungen und Vereinbarungen. Dafür sind in der Regel Vollmachten nötig. In der Praxis ist regelmäßig eine Kombination aus Bankvollmachten und Vorsorge- bzw. Generalvollmacht sinnvoll.
Die Bankvollmacht ist in der praktischen Abwicklung einfach und unkompliziert. Die Vorsorgevollmacht deckt je nach Ausgestaltung weitere Rechtsgeschäfte ab. Zum Beispiel bei Entscheidungen zur Gesundheitssorge und Pflege, bei Behördengängen, bei Versicherungsangelegenheiten oder bei der Verwaltung des Vermögens.
Sinnvolle Vermögensvorsorge bei Demenz: Vollmachten
Sinnvollerweise errichten Sie Ihre Vollmachten frühzeitig und vorausschauend. So sind Sie und die handelnden Personen im Notfall gut vorbereitet. Voraussetzung für die Erteilung von Vollmachten sollte allerdings immer Ihr uneingeschränktes Vertrauen in den Bevollmächtigten sein. Ist das nicht gegeben, können ggf. professionelle Bevollmächtigte eingeschaltet oder zumindest als Kontrollorgan vorgesehen werden. Auch eine Betreuungsverfügung kann im Einzelfall eine sinnvolle Alternative sein. In der Regel ist hierzu eine persönliche Beratung sinnvoll.
„Wenn Sie für eine Demenzerkrankung vorsorgen möchten, sollten Sie neben Ihren Vollmachten an eine Notfall- und Liquiditätsplanung, eine passende Erbregelung und an den Schutz Ihres Vermögens denken.“
Für den Notfall vorbereitet sein
Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen eine Notfallplanung, die unter anderem eine Übersicht zu Ihren Vermögenswerten und Ansprechpartnern enthält. (Vgl. unseren Beitrag Anpassung des Betreuungsrechts – sind Sie im Notfall richtig vorbereitet?) Häufig ist auch eine Liquiditätsplanung bezüglich anfallender Kosten für die Pflege zweckmäßig. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten. Für ein durchschnittliches Pflegeheim sind je nach Region und Anbieter privat zu tragende Kosten von 2.500 bis 3.000 Euro pro Monat einzuplanen. Und auch in der häuslichen Pflege können vergleichbare finanzielle Belastungen entstehen. Dabei sollten Sie bedenken, dass eine Demenzerkrankung auch mehrere Jahre dauern kann. Gegebenenfalls ist eine zusätzliche private Pflegeversicherung vorteilhaft.
Testament rechtzeitig aufsetzen
Schließlich ist die Erbregelung zu betrachten. Grundsätzlich ist das Testament leichter zu formulieren, wenn Sie gesund sind. Für die Testierfähigkeit gelten dieselben gesetzlichen Voraussetzungen wie für die Geschäftsfähigkeit (§ 2229 BGB). Wir empfehlen deshalb eine möglichst frühzeitige Nachfolgeplanung und Erbregelung, die in den Folgejahren regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen ist.
In diesem Zusammenhang kann die Frage auftauchen, ob im Testament spezielle Verfügungen für den Fall einer zukünftigen Demenz oder Pflegebedürftigkeit aufgenommen werden sollten. Dafür könnte es zwei Gründe geben:
- Sie möchten sich gegenüber Bezugspersonen erkenntlich zeigen, die Sie in dieser Lebensphase besonders begleiten.
Das könnten Sie über spezielle Vermächtnisse erreichen, über deren Erfüllung erst im Erbfall entschieden wird. Dabei ist in der Regel die Benennung eines unabhängigen Dritten sinnvoll, der sich ein objektives Bild über die Leistungen einzelner Personen machen und neutral entscheiden kann, wer was bekommt. - Sie möchten sich vor Entscheidungen schützen, die von einer gesundheitlichen Notlage geprägt sind.
Gerade Demenz kann die Persönlichkeit des Betroffenen stark beeinflussen und zu Entscheidungen führen, die so unter normalen Bedingungen nicht gewünscht sind. Trotzdem kann eine unter diesen Bedingungen getroffene Verfügung vom Tod an gültig sein.
Hier können Ehegattentestamente, Erbverträge oder auch Schenkungen zu Lebzeiten Abhilfe schaffen. Bei der Ausformulierung solcher Verfügungen ist eine Beratung durch einen spezialisierten Anwalt unbedingt sinnvoll.
Eine passende Erbregelung dient auch dem Schutz des Familienvermögens. Das ist auch im Hinblick auf mögliche Erbschleicher beachtenswert, die gesundheitliche Notsituationen gerne ausnutzen. In diesem Zusammenhang ist zudem an den Schutz wertvoller Kunst, Schmuckstücke oder Edelmetalle zu denken. Auch wenn absoluter Schutz hier schwer erreichbar ist. Hilfreich kann die Hinterlegung von Wertsachen in einem Bankschließfach sein.
Handeln Sie jetzt – wir stehen an Ihrer Seite
Sie haben Fragen zu finanziellen Auswirkungen einer Demenzerkrankung oder möchten für sich und Ihre Familie Vorsorge treffen? Sprechen Sie uns an – denn mit guter Planung sind Sie langfristig besser beraten.
Christian Hirschbolz
Certified Financial Planner (CFP)
christian.hirschbolz@donner-reuschel.de
Tel. +49 89 2395-2022
Katrin Pätzke
Financial Planner
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Jörg Felix Witte
Certified Foundation and Estate Planner (CFEP)
Joerg.witte@donner-reuschel.de
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Weitere Informationen zum Thema „Menschen mit Demenz selbst pflegen – Wie Angehörige dabei nicht zu kurz kommen“ finden Sie in der Nachlese zu unserer Veranstaltung mit Desideria Care e.V. – ein gemeinnütziger Verein zur Stärkung der Angehörigen von Demenzerkrankten.