Immobilien
aktualisiert im Januar 2024 – Christian Hirschbolz, CFP® Finanzplaner
Mit dem Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten wird die bei der Wohnungsvermietung übliche Heizkostenübernahme durch den Mieter aufgebrochen. Ziel ist es, Vermieter in Abhängigkeit vom energetischen Zustand der Immobilie an der CO2 Steuer zu beteiligen. Die CO2 Steuer wird seit 2021 erhoben und soll durch die Bepreisung fossiler Treibhausgase zum Erreichen der deutschen Klimaziele beitragen. Betroffen sind Diesel, Benzin, Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kerosin, Kohle sowie Fernwärme, die auf fossilen Energieträgern basiert. Für (beigemischte) Bio-Brennstoffe bestehen Sonderregelungen. Die Umlage steigt bis 2025 schrittweise an und soll ab 2026 gemäß dem Marktpreis für CO2-Zertifikate erhoben werden. Für 2026 ist eine Preisspanne von 55 bis 65 Euro vorgegeben, die ab 2027 entfällt.
Überblick zur CO2 – Steuer
Der aktuell stark diskutierte Erdgaspreis ist in 2021 durch die CO2 Steuer im Durchschnitt um etwa 8 % gestiegen. Das Preisgefüge wird sich aber durch die erhöhten Beschaffungspreise und übrigen aktuellen politischen Eingriffe verschieben. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft setzt für eine erdgasbeheizte, 100 m² große Wohnung einen durchschnittlichen Jahresverbrauch von 18.000 kWh an. Das entspricht für das Jahr 2023 rund 120 EUR CO2-Umlage.
Je geringer die Energieeffizienz desto höher die Kostenübernahme
Die Umlage ist bisher vom Mieter zu tragen. Ab dem kommenden Jahr sieht der Gesetzgeber nun eine gestaffelte Kostenübernahme durch Mieter und Vermieter vor. Dabei ist ein Stufenmodell vorgesehen, das den CO2-Ausstoss je Quadratmeter berücksichtigt. Die Überlegung dahinter lautet, dass der Vermieter bei geringer Energieeffizienz einen höheren Anteil der Kosten zu tragen hat. Dadurch sollen Investitionen in die energetische Sanierung für ihn attraktiver werden. Bei sehr emissionsarmen Wohngebäuden – der Gesetzgeber peilt hier den Effizienzstandard EH55 bzw. KFW55 an – trägt der Mieter die Kosten weiterhin allein.
Verteilung der CO2-Steuer bei Wohngebäuden
Für Denkmalimmobilien und andere Immobilien mit eingeschränkten Sanierungsmöglichkeiten sind Ausnahmen vorgesehen. Bei Geschäftsgebäuden ist im Gesetz eine hälftige Teilung der CO2-Umlage vorgesehen, von der die Vertragsparteien durch vertragliche Regelung abweichen können.
So heizt Deutschland
Die Wärmeversorgung des deutschen Wohnungsbestands erfolgt bisher überwiegend durch Gas- und Öl-Heizungen. Ein großer Teil der Anlagen stammt aus den 1990er Jahren. Hier werden zukünftig weitere Veränderungen und entsprechender Investitionsbedarf auf Immobilieneigentümer zukommen.
Unser Fazit
Die zusätzlichen Kosten aus der Umlage dürften im Regelfall zu verschmerzen sein. Gemäß unserer Kalkulation belaufen sich die monatlichen CO2-Kosten auf 10 bis 20 Cent je m². Ggf. kann dies durch Mieterhöhungen ausgeglichen werden.
Unabhängig davon ist es sinnvoll, den Immobilienbestand regelmäßig zu überprüfen, um Schwachpunkte in der technischen Ausstattung, ertragsschwache Objekte sowie Standorte mit unterdurchschnittlichem Entwicklungspotenzial zu identifizieren. Dabei unterstützen wir Sie gern. Sprechen Sie uns an.
Ihre Ansprechpartner: Stefan Schneider und Christian Hirschbolz