Nachfolge
23.06.22 – von Christian Hirschbolz, Certified Financial Planner
DEN DIGITALEN NACHLASS RECHTZEITIG REGELN
Je mehr wir uns auf digitale Helfer und Dienstleistungen verlassen, desto größer wird deren Bedeutung nicht nur beim Nachlass, sondern auch in der Notfall- und Nachfolgeplanung. Wir geben einen Überblick über die aktuellen digitalen Entwicklungen.
Auch in den digitalen Medien muss der Nachlass geregelt werden. Die Trennlinie zwischen digitalen Services und bislang weitgehend analogen Vermögenswerten verschwimmt. Und nicht zuletzt locken digitale Zugangsmöglichkeiten zu Vermögenswerten und sonstigen geldwerten Informationen die Kriminalität an. Das wirft Fragen auf, die für uns alle praktische Relevanz haben. Gerade auch im Not- oder Erbfall. Denn einerseits benötigen wir auch dann einen wirksamen Schutz unseres Vermögens und wünschen Vertraulichkeit. Andererseits sollen Vertrauenspersonen für uns handeln und notwendige Entscheidungen treffen bzw. umsetzen können – deshalb sollte bei jeder Nachfolgeplanung der digitale Nachlass berücksichtigt werden.
Umsetzung einer digitalen Nachlassplanung
Rechtlich gesehen ist eine wirksame Vertretung bzw. Nachlassregelung auch im digitalen Kosmos nur mit einer entsprechenden Vollmacht möglich. Auch hier ist also die allgemein empfehlenswerte Vorsorgevollmacht das Mittel der Wahl, um Vertrauenspersonen die Vertretung zu ermöglichen. Um möglichen Unklarheiten zur Gültigkeit vorzubeugen, stellen zeitgemäße Vollmachtsurkunden klar, ob die Vollmacht auch für die Nutzung, Verwaltung und Abwicklung digitaler Vermögenswerte und Online-Zugänge gilt. Zugangsdaten sollten aber niemals in die Vollmacht aufgenommen werden.
„Nicht jeder will höchstpersönliche Informationen und Kommunikationsdaten teilen.“
Bei der verfügbaren Bandbreite von Online-Diensten ist immer zu entscheiden, auf welchen Online-Konten Sie überhaupt über eine Vollmacht Zugriffsrechte gewähren möchten. Nicht jeder will höchstpersönliche Informationen und Kommunikationsdaten teilen. Hier sollte dann auch im Notfall niemand Zugriff haben. Ggf. sind auch Kommunikations-Apps zu prüfen und gesondert zu sichern.
Umgang mit virtuellen Vermögenswerten wie Kryptowährungen
Anschließend können Sie die gewünschten Zugriffsmöglichkeit für Bevollmächtigte und Erben vorbereiten. Bei virtuellen Vermögenswerten – wie Kryptowährungen oder digital Assets – ist besondere Sorgfalt geboten. Hier ist der Zugriff im Regelfall an einen Public Key (öffentliche Kontonummer) und einen Private Key (persönliche PIN) gebunden. Diese Informationen werden elektronisch oder im selteneren Fall auch auf Papier verwahrt. Zugang zum Vermögen ist ausschließlich mit dem Private Key möglich. Er ist somit alleiniger Bezugspunkt für Vertretungsfälle und für die Übertragbarkeit – auch im Erbfall. Das bedeutet für die Nachfolgeplanung auch, dass der Zugang zu digital Assets im Erbfall ausschließlich dem oder den Erben möglich sein sollte.
Nachlasskontakt hinterlegen
Für den digitalen Nachlass kann auch die klassische Liste von Online-Zugängen und ggf. Kennwörtern genutzt werden. Wichtig ist allerdings, die Daten aktuell zu halten und sicher zu verwahren. Viele etablierte Unternehmen bieten inzwischen praktikable Alternativen an. Häufig ist es möglich, in den Kontoeinstellungen Kontaktpersonen zu benennen, die z. B. bei Inaktivität automatisch kontaktiert werden und dann Zugriffsrechte erhalten. Apple geht neuerdings noch einen Schritt weiter und bietet für den hauseigenen Kennwort-Manager die Hinterlegung eines Nachlasskontaktes an. Dieser erhält unter Vorlage der Sterbeurkunde Zugriff auf die Zugangsdaten.
Ein Passwort für alles – mit Passwort Manager
Kennwort- oder Passwort Manager bieten übrigens auch im Alltag Vorteile, da sie die parallele Verwaltung verschiedener Onlinezugänge erleichtern. Der Nutzer benötigt nur ein einziges Kennwort für den Manager. Die einzelnen Zugänge und Kenn-worte sind dahinter geschützt und in der Regel speziell verschlüsselt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) rät grundsätzlich zur Nutzung von Passwort Managern.
Konten entsprechend trennen
Passwort Manager lassen sich generell gut für die digitale Notfallplanung nutzen, indem Zugangsmöglichkeiten für Bevollmächtigte bzw. Erben geschaffen werden. Auch die Trennung vertraulicher und nicht vertraulicher Konten lässt sich zum Bei-spiel durch die Nutzung von zwei verschiedenen Passwort Managern umsetzen. Um die handelnden Personen über die Vorbereitungen in Kenntnis zu setzen, kann ein Notfallordner wichtige Dienste leisten.
Gerne begleiten wir Sie bei Ihrer Notfall- und Nachfolgeplanung, um die für Sie besten Lösungen zu finden. Sprechen Sie uns an.
Katrin Pätzke
Financial Planner
katrin.paetzke@donner-reuschel.de
Tel. +49 40 30217-5534
Christian Hirschbolz
Certified Financial Planner (CFP)
christian.hirschbolz@donner-reuschel.de
Tel. +49 89 2395-2022
Jörg Felix Witte
Certified Foundation and Estate Planner (CFEP)
Joerg.witte@donner-reuschel.de
Tel. +49 40 30217-5535