Vorsorge & Verträge
Katrin Pätzke, Financial Planner
DIE 5 WICHTIGSTEN TIPPS ZUR VORSORGE FÜR IHR UNTERNEHMEN UND IHRE FAMILIE
Schieben Sie die Notfallplanung im Unternehmen und Ihre Vorsorge nicht auf die lange Bank, sondern sorgen Sie frühzeitig für alle Eventualitäten vor. Wir haben für Sie zusammengefasst, was Sie bei der Vorsorge, Unternehmensnachfolge, Vorsorgevollmachten beachten sollten:
Vorsorge für Unternehmen – Verträge und Klauseln oft unzureichend
Viele Unternehmen verfügen über Gesellschaftsverträge mit Vorsorgeklauseln für den Notfall. Doch die Praxis zeigt: oft folgen diese in der Regel vor allem dem Ziel, die Gesellschaft im Notfall entscheidungsfähig zu halten. Ob die Entscheidungen dann im Sinne des Unternehmers oder des Unternehmens ausfallen, bleibt in diesen Vorsorgevollmachten meist unberücksichtigt. Das kann wichtige Projekte gefährden, das Unternehmen in Schieflage bringen und das Lebenswerk des Unternehmers zerstören.
Vorsorgevollmachten und Handlungsanweisungen
Häufig unterliegen die Unternehmer auch falschen Annahmen bei ihrer Vorsorge- und Notfallplanung. So sind beispielsweise bei schwerer Krankheit oder Geschäftsunfähigkeit die Angehörigen nicht ohne Weiteres für den Unternehmer handlungsbefugt. Deshalb sind für alle wichtigen Entscheidungen Vorkehrungen für den Notfall notwendig. Hierzu zählen Vollmachten zur Wahrnehmung von Gesellschafterrechten, Handlungsvollmachten und Handlungsanweisungen im Unternehmen sowie testamentarische Regelungen zur Nachfolge im Erbfall. Vorsorge ist hier essenziell für Ihr Unternehmen und für Ihre Familie.
Missbrauch von Vollmachten ausschließen
Dabei ist darauf zu achten, dass errichtete Vollmachten und getroffene Verfügungen im Rahmen eines bestehenden Gesellschaftsvertrags auch wirksam werden können. Ebenso ist umsichtiges Vorgehen notwendig, um einen Missbrauch von Vollmachten auszuschließen oder zumindest wirksam einzuschränken. Auch an die Unternehmensnachfolge bzw. den Erbfall sollte schon hier gedacht werden. Nicht zuletzt sind mögliche Liquiditätsbelastungen durch Steuern im Erbfall oder aus abzufindenden Erbrechten bzw. Gesellschaftsanteilen zu beleuchten.
Kritische Szenarien analysieren und Gesellschaftsvertrag schließen
Besonderer Handlungsbedarf besteht bei der Notfallplanung von Gesellschaften, bei denen Geschäftsführung und die Mehrheit der Gesellschaftsanteile in einer Person gebündelt sind. Vorsorge ist hier besonders wichtig, denn im Notfall sind weder die Geschäftsführung noch die Gesellschafterversammlung ohne weiteres handlungsfähig – ohne Gesellschaftsvertrag ist das ein existenzielles Risiko für das Unternehmen. Auch diesem Risiko kann wirksam begegnet werden, wenn man kritische Szenarien analysiert und durch entsprechende Vollmachten zur Vorsorge und Vorkehrungen im Gesellschaftsvertrag absichert.
Wählen Sie für Ihre Vollmacht die richtigen Personen aus
Basis für alle Verfügungen und Vollmachten ist das Erkennen von Qualifikation, Verantwortungsbewusstsein und Vertrauenswürdigkeit von Mitarbeitern, Beratern oder Familienmitgliedern, die mit dem Unternehmen oder der Branche vertraut sind. Sich hierüber ein Bild zu verschaffen, ist der erste Schritt. Dieser sollte anschließend in der Notfallplanung konkretisiert und durch entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden. Langfristig kann sich daraus auch eine Nachfolgeplanung für das Unternehmen entwickeln.
Sie sind unsicher, ob Ihr Notfallplan ausreichend ist, und benötigen Unterstützung bei Ihrer Vermögens- und Vorsorgeplanung?
Wir erarbeiten für Sie einen individuellen Finanzplan zusammen mit unseren Experten – wie Finanz- und Nachfolgeplanern – oder auf Wunsch auch mit externen Spezialisten wie Steuerberatern. Gern überprüfen wir auch vorhandene Vollmachten und Vereinbarungen. Vorsorge ist wichtig – für Ihr Unternehmen und Ihre Familie. Sprechen Sie uns an:
Katrin Pätzke
Financial Planner
katrin.paetzke@donner-reuschel.de
Tel. +49 40 30217-5534
Christian Hirschbolz
Certified Financial Planner (CFP)
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