AUSLIEFERUNG VON GOLDBARREN

HANSAgold investiert nicht nur in Gold-Verbriefungen, sondern ist der erste deutsche Fonds, der in physischem Gold anlegen darf, dem Gesetz nach bis zu 30%.

Anteilseigner des HANSAgold haben die Möglichkeit, sich beim Verkauf der Anteile den Erlös in Goldbarren ausliefern zu lassen. Die Voraussetzungen dafür finden Sie in den nachstehenden Abschnitten. Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung Ihres Antrags auf Golderwerb nur möglich ist, wenn alle Unterlagen vollständig und gesammelt bei uns eingehen!

Sie sind Kunde von DONNER & REUSCHEL

Kunden von DONNER & REUSCHEL bestellen Gold gemäß den Sonderbedingungen für den Erwerb von Gold*. Gemeinsam mit dem Verkaufsauftrag Ihrer Fondsanteile am HANSAgold reichen Sie die notwendigen Unterlagen ein und erhalten dann die Barren an Ihre Wunschadresse geliefert.

1. Sie verkaufen die Anteile des HANSAgold wie gewohnt und erhalten eine Verkaufsabrechnung.

2. Gleichzeitig mit dem Verkaufsauftrag erteilen Sie Ihrem Kundenberater den Auftrag zum Kauf von Goldbarren oder aber Sie entscheiden sich innerhalb von sieben Werktagen nach Erstellung der Verkaufsabrechnung zum Bezug von Gold.

3. Sie senden folgende Unterlagen gesammelt an die DONNER & REUSCHEL AG,
Fax 089 2395-1338 oder per Post an diese Adresse:

DONNER & REUSCHEL AG
Abteilung MF-KuK
Gustav-Heinemann-Ring 121-123
81739 München

  • Kopie der Kaufabrechnung Anteile HANSAgold, falls Sie beim Erwerb der Anteile noch kein Kunde von DONNER & REUSCHEL waren
  • Rückgabeformular*, falls Sie keinen Kundenberater kontaktiert haben

5. Nach Eingang aller Unterlagen prüft DONNER & REUSCHEL das Vorliegen der Voraussetzungen für den Bezug von Gold gemäß den Sonderbedingungen für den Erwerb von Gold*.

6. Die DONNER & REUSCHEL AG kauft Gold und liefert es an Ihre Wunschadresse innerhalb Deutschlands oder vereinbart einen Abholungstermin mit Ihnen.

7. Die DONNER & REUSCHEL AG zieht dabei den für den Golderwerb notwendigen Betrag direkt von Ihrem Konto ein.

Sie sind Kunde einer anderen Bank

1. Sie verkaufen die Anteile des HANSAgold wie gewohnt bei Ihrer Hausbank und erhalten von dieser eine Verkaufsabrechnung.

2. Innerhalb von 7 Werktagen nach Erstellung der Verkaufsabrechnung entschließen Sie sich zum Bezug von Gold.

3. Stellen Sie folgende Unterlagen zusammen:

4. Sie senden die übrigen Unterlagen gesammelt per Fax an die
DONNER & REUSCHEL AG, FAX 089 2395-1338
oder postalisch an die

DONNER & REUSCHEL AG
Abteilung MF-KuK
Gustav-Heinemann-Ring 121-123
81739 München

5. Sie erhalten nach Zusendung der Einwilligungserklärung an uns, eine E-Mail mit einem Link zur Legitimation bei der Deutschen Post an die von Ihnen angegebene E-Mailadresse. Diese führen Sie, wie in der E-Mail beschrieben durch. Sie können hierbei zwischen den beiden Verfahren Videolegitimation und Legitimation in einer Filiale der Deutschen Post wählen.

6. Sie überweisen den kompletten Verkaufserlös an die Kontonummer 9 913 009 (Inhaber DONNER & REUSCHEL, BLZ 200 303 00)

7. Nach Eingang aller oben genannten Unterlagen und des Verkaufserlöses prüft DONNER & REUSCHEL das Vorliegen der Voraussetzungen für den Bezug von Gold gemäß den Sonderbedingungen für den Erwerb von Gold.

8. Die DONNER & REUSCHEL AG kauft Gold und liefert es an Ihre Wunschadresse innerhalb Deutschlands.

9. Die DONNER & REUSCHEL AG überweist eventuelle Restbeträge zurück auf Ihr angegebenes Konto.

Was ist PostIdent / VideoIdent und wie funktioniert es?

Das PostIdent / VideoIdent-Verfahren ist ein Service der Deutschen Post zur Feststellung der Identität einer Person. Die deutschen Regelungen zur Geldwäsche verpflichten Geldinstitute zur Feststellung der Identität ihrer Kunden. Während diese Überprüfung bei klassischen Filialbanken durch den Mitarbeiter der Bank erfolgt, der sich hierzu den Ausweis des neuen Kunden zeigen lässt, ermöglicht das PostIdent / VideoIdent-Verfahren diese Legitimation ohne einen persönlichen Kontakt zwischen Bank und Kunde.

Ablauf des PostIdent / VideoIdent-Verfahrens

DONNER & REUSCHEL nutzt das PostIdent / VideoIdent Verfahren zur Legitimation von Neukunden. Daher übersenden wir nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen eine E-Mail an den Kunden mit dem benötigten Link. Der Kunde folgt dem in der E-Mail beschriebenen Ablauf und kann im Anschluss zwischen den beiden Legitimationsverfahren PostIdent und VideoIdent wählen. Bei PostIdent wendet sich der Kunde mit dem gedruckten Formular an eine beliebige Service Stelle der Deutschen Post. Dort legt er seinen Personalausweis oder alternativ seinen Reisepass und eine Meldebestätigung vor. Bei Auswahl des VideoIdent-Verfahrens erfolgt die Legitimation online mit einem Mitarbeiter der Deutschen Post.

Der Mitarbeiter der Deutschen Post prüft anhand des Ausweises die Identität des Kunden. Bei Gültigkeit des Ausweises, werden die relevanten Daten, also Referenznummer, Ausweisnummer und ausstellende Behörde durch den Postmitarbeiter bestätigt und an DONNER & REUSCHEL weitergeleitet.

Vorteile mit PostIdent / VideoIdent

Diese Methode ist durch den Gesetzgeber voll anerkannt. Das PostIdent / VideoIdent Verfahren erfolgt für alle Beteiligten auf besonders einfache, sichere und bequeme Weise.

In jedem Fall gilt, dass das PostIdent / VideoIdent Verfahren die persönliche Anwesenheit des Kunden in der Postfiliale oder an einem dafür geeigneten, internetfähigen Endgerät voraussetzt. Es ist nicht möglich, eine dritte Person mit der Durchführung der unpersönlichen Prüfung der Legitimation zu beauftragen.

DISCLAIMER

Dieser Beitrag ist Werbung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes. Der Text ist nicht nach den Vorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt. Es besteht auch kein Verbot für den Ersteller bzw. die DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft, vor bzw. nach Veröffentlichung mit den entsprechenden Finanzinstrumenten zu handeln. Alle veröffentlichten Angaben dienen ausdrücklich nur Ihrer allgemeinen Information und stellen keine auf Ihre individuellen Verhältnisse und Bedürfnisse abgestimmte Anlageberatung dar. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben kann nicht übernommen werden.

Wir empfehlen Ihnen vor dem Erwerb von Finanzinstrumenten oder der Inanspruchnahme von Wertpapierdienstleistungen ein eingehendes Beratungsgespräch mit Ihrem Anlageberater. Bevor Ihr Anlageberater Ihnen Empfehlungen zu Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen aussprechen kann, ist er gesetzlich zur Durchführung einer sogenannten „Geeignetheitsprüfung“ verpflichtet, um die Übereinstimmung mit den mitgeteilten Anlagezielen, der geäußerten Risikobereitschaft sowie Ihren finanziellen Verhältnissen sicherzustellen. Weiterführende Detailinformationen erhalten Sie bei Ihrem Berater. Soweit auf dieser Seite konkrete Produkte genannt werden, sollte eine Anlageentscheidung allein auf Grundlage der verbindlichen Verkaufsunterlagen getroffen werden.

Eine Anlageentscheidung für Fonds sollte in jedem Fall auf der Grundlage der aktuellen Verkaufsprospekte einschließlich der zuletzt veröffentlichten Jahres- und ggf. Halbjahresberichte getroffen werden, die auch ausführliche Informationen zu den Chancen und Risiken enthalten. Den aktuellen veröffentlichten Verkaufsprospekt erhalten Sie bei Ihrem Berater. Die DONNER & REUSCHEL Aktiengesellschaft erhält für den Vertrieb genannter Wertpapiere den Ausgabeaufschlag und/oder Vertriebs-/Vertriebsfolgeprovisionen von der Fondsgesellschaft oder Emittentin bzw. erzielt als Anlageberaterin und/oder Emittentin und/oder Verwahrstelle eigene Erträge, die jeweils vollständig oder teilweise bei ihr verbleiben. Einzelheiten hierzu erläutert Ihnen g ern Ihr Berater.

Bei der Angabe von Wertentwicklungen wird – sofern nicht abweichend angegeben – auf die Bruttowertentwicklung ohne Berücksichtigung etwaiger Kosten, die – je nach Haltedauer – zu einer geringeren Nettorendite führen, abgestellt. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine (verlässliche) Prognose für die Zukunft; dies gilt insbesondere, wenn das Wertpapier/der Index erst vor kurzer Zeit – z.B. vor weniger als 12 Monaten – emittiert/gebildet wurde. Die Wertentwicklung kann auch durch Währungsschwankungen beeinflusst werden, wenn die Basiswährung des Wertpapiers/Index von EURO abweicht.